Rechtliche Rahmenbedingungen des Bestellerprinzips in Österreich: Was Sie beachten sollten
Das Bestellerprinzip in Österreich hat Auswirkungen auf Vermieter, Mieter und Immobilienmakler. Es ist wichtig, die rechtlichen Rahmenbedingungen des Bestellerprinzips zu kennen, um Probleme zu vermeiden. In diesem Blog-Post möchten wir Ihnen alles erklären, was Sie über die rechtlichen Rahmenbedingungen des Bestellerprinzips in Österreich wissen sollten.
Grundlagen des Bestellerprinzips
Das Bestellerprinzip besagt, dass derjenige, der den Makler beauftragt, die Provision zahlen muss. In der Regel ist das der Vermieter. Das Gesetz gilt nur für Mietwohnungen und nicht für Gewerbeimmobilien.
Vermittlungsauftrag und Provision
Der Vermittlungsauftrag muss schriftlich festgehalten werden. Darin müssen die Bedingungen, die Höhe der Provision und die Laufzeit des Vertrags angegeben werden. Die Provision für die Vermittlung einer Mietwohnung beträgt in der Regel zwei Nettomieten zuzüglich Umsatzsteuer. Dies gilt sowohl für den Vermieter als auch für den Mieter. Die Provision wird fällig, wenn ein Mietvertrag zustande kommt.
Maklervertrag und Widerrufsrecht
Der Maklervertrag muss schriftlich festgehalten werden. Dabei ist das Widerrufsrecht zu beachten. Der Vertrag kann innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen widerrufen werden. Der Makler darf erst nach Ablauf dieser Frist tätig werden.
Die Firma "Sicher Vermieten" unterstützt Sie bei rechtlichen Fragen
Als erfahrene Immobilienverwaltung und Vermietungsfirma in Österreich kennen wir die rechtlichen Rahmenbedingungen des Bestellerprinzips und unterstützen Sie bei rechtlichen Fragen. Unsere Experten haben sich auf die Vermietung von Mietwohnungen spezialisiert und stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.
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